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Praxisfall: Lückenloser Mittelherkunftsnachweis für DeFi- und Staking-Erträge

Wie lassen sich Gewinne aus DeFi-Lending, Liquidity Mining oder Staking lückenlos nachweisen? Ein praktischer Leitfaden mit Beispielen für einen Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) konformen Nachweis.

Gewinne aus dem Handel auf zentralisierten Börsen sind vergleichsweise einfach nachzuvollziehen. Doch was passiert, wenn Erträge aus dezentralen Finanzanwendungen (DeFi) oder durch Staking erzielt wurden? Hier wird der Mittelherkunftsnachweis komplexer, aber nicht unmöglich. Anhand eines Praxisfalls zeigen wir die notwendigen Schritte.

Das Szenario

Ein Kunde möchte 50.000 € auf sein Bankkonto einzahlen, die aus dem Verkauf von Ethereum (ETH) stammen. Er gibt an, die ETH durch Staking und die Nutzung von DeFi-Protokollen vermehrt zu haben. Die Bank fordert einen Mittelherkunftsnachweis.

 

Schritt 1: Nachweis der ursprünglichen Investition

Jede plausible Nachweiskette beginnt am Anfang. Der Kunde muss belegen, wo das ursprüngliche Kapital herkommt, das er in Kryptowährungen investiert hat.

  • Erforderliche Dokumente: Kontoauszug, der die Überweisung von z.B. 10.000 € an eine Krypto-Börse im Jahr 2021 zeigt.

 

  • On-Chain-Nachweis: Transaktions-ID, die den Kauf von ETH auf der Börse und den Transfer auf die private Wallet des Kunden belegt.

 

Schritt 2: Dokumentation der DeFi- und Staking-Aktivitäten

Dies ist der komplexeste Teil. Der Kunde muss die gesamte „Reise“ seiner Krypto-Assets nachvollziehbar machen.

  • Staking: Der Kunde muss die Transaktion(en) vorlegen, mit der er seine ETH in einen Staking-Vertrag eingezahlt hat. Die erhaltenen Staking-Rewards müssen ebenfalls auf der Blockchain ersichtlich sein (z.B. durch regelmäßige Zuflüsse auf seine Wallet).

 

  • DeFi-Protokolle: Hat der Kunde seine Assets in einem Lending-Protokoll verliehen oder Liquidität in einem Pool bereitgestellt, müssen die entsprechenden Smart-Contract-Interaktionen dokumentiert werden. Screenshots von DeFi-Dashboards sind hilfreich, ersetzen aber nicht die Analyse der On-Chain-Daten.

 

Schritt 3: Konsolidierung und Verkauf

Zuletzt muss der Weg der Erträge zurück zu einer zentralen Börse und der Verkauf in Euro dokumentiert werden.

  • On-Chain-Nachweis: Transaktionen, die zeigen, wie die gestakten ETH und die DeFi-Erträge auf eine Börsen-Einzahlungsadresse transferiert wurden.

 

  • Off-Chain-Nachweis: Handelsbestätigung der Börse, die den Verkauf der ETH in Euro belegt.

 

Professionelle Unterstützung bei der Erstellung des Mittelherkunftsnachweises 

Für eine Bank ist die eigenständige Prüfung dieser komplexen, technischen Vorgänge kaum zu leisten. Steuerberater und Rechtsanwälte ohne die notwendige Erfahrung, werden sich hierbei ebenfalls schwertun.

Wir sind auf Geldwäsche und Kryptowährungen spezialisierte Rechtsanwälte (ATB.LAW) und können die On-Chain-Daten analysieren, mit den Off-Chain-Belegen des Kunden abgleichen und das Ergebnis in einem verständlichen, FM-GwG-konformen Bericht zusammenfassen. Dies schafft die nötige Sicherheit für die Bank, die Steuer- und Anwaltskanzlei und beschleunigt den Prozess für den Kunden.

Gerne stehen Ihnen Roman Taudes, Andreas Wallner und Karl Sageder bei Fragen im Zusammenhang mit Kryptowährungen, sowie mit der Erbringung von (Mittel)Herkunftsnachweisen, zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch per E-Mail: office@atb.law oder telefonisch: +43 1 3912345.

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