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Die Travel Rule

Neue und strengere Anforderungen an die Erbringung von Mittelherkunftsnachweisen für Krypto-Anleger ab 2025.

Die Regulierung des Kryptomarktes wird immer strenger. Mit der neuen EU-Verordnung 2023/1113 steigen die Anforderungen an die Erbringung von Mittelherkunftsnachweisen erheblich. Diese Änderungen betreffen nicht nur die Börsen selbst, sondern auch alle Krypto-Besitzer, die auf diesen Plattformen handeln bzw. sich über diese ihre Kryptos in Euro auszahlen lassen wollen. Dieser Blogbeitrag erklärt, warum Kryptobörsen zunehmend Nachweise verlangen, welche Anforderungen dabei gelten und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Warum verlangen Kryptobörsen Mittelherkunftsnachweise?

Die EU-Verordnung 2023/1113, die auf der FATF-Empfehlung 16 (Traveler Rule) basiert, verpflichtet Kryptobörsen dazu, Transaktionen umfassend zu überwachen und die Herkunft von Kryptowerten ihrer Nutzer zu dokumentieren. Der Mittelherkunftsnachweis soll sicherstellen, dass keine illegalen Gelder in den Kryptomarkt gelangen. Folgende Gründe sind maßgeblich:

  1. Transparenz im Kryptohandel:
    Kryptobörsen müssen nachvollziehen können, woher die Gelder ihrer Nutzer stammen. Dies schützt den Markt vor illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

  2. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben:
    Die Verordnung verlangt, dass Transaktionen auf potenziell verdächtige Muster geprüft werden. Dies setzt voraus, dass Börsen vollständige Informationen über Absender und Empfänger einer Transaktion besitzen.

  3. Erhöhte Verantwortung der Börsen:
    Künftig liegt die Pflicht zur Einhaltung der Vorschriften und zur Erbringung der Nachweise nicht nur beim Nutzer, sondern auch bei der Kryptobörse.

Was ändert sich für Kryptobörsen durch die neue EU-Verordnung

Die Verordnung bringt wesentliche Neuerungen, die direkt die Anforderungen an VASPs beeinflussen:

  1. Erweiterte Dokumentationspflichten:
    Kryptobörsen müssen künftig umfassende Informationen zu jeder Transaktion sammeln. Dazu gehören:

    • Name und Adresse des Absenders und Empfängers.
    • Angaben zur Distributed-Ledger-Adresse oder Wallet.
    • Dokumente, die die Herkunft der eingesetzten Gelder belegen.
  2. Risikobasierte Transaktionsüberwachung:
    VASPs werden verpflichtet, jede Transaktion auf potenzielle Risiken zu prüfen. Das bedeutet:

    • Höhere Anforderungen an die Analyse großer Transaktionen.
    • Verdachtsmeldungen bei ungewöhnlichen Aktivitäten, wie häufigen Transfers kleiner Beträge, die ein Splitting größerer Summen darstellen könnten.
  3. Verpflichtung zur Weitergabe von Informationen:
    Kryptobörsen müssen sicherstellen, dass alle relevanten Daten auch bei Transfers an oder von anderen VASPs im In- und Ausland übermittelt werden.

  4. Strengere Anforderungen bei Auszahlungen:
    Besonders bei Transfers von bzw. an private Wallets (sog. selbst-gehostete Wallets) sind künftig zusätzliche Nachweise erforderlich. Bei Beträgen über 1.000 EUR müssen Kryptobörsen sicherstellen, dass die Wallet tatsächlich dem Kunden gehört.

Was bedeutet das für Krypto-Besitzer?

Die verstärkten Anforderungen an Kryptobörsen wirken sich direkt auf deren Nutzer aus. Börsen werden zunehmend Nachweise verlangen, die die Herkunft der eingesetzten Kryptowährungen oder Fiat-Währungen belegen.

Mögliche Nachweise:

  • Kaufnachweise: Dokumente, die den Erwerb der Kryptowährungen nachweisen (z. B. Kaufbelege, Wallet-Transaktionen).
  • Einkommensnachweise: Steuerunterlagen oder andere Belege, die erklären, wie die eingesetzten Gelder erwirtschaftet wurden.
  • Nachweise früherer Transaktionen: Historien von Transfers zwischen Wallets, die den Weg der Kryptowährungen lückenlos dokumentieren.

Erhöhte Anforderungen:

  • Schnelle Bereitstellung der Nachweise: Börsen könnten Transaktionen blockieren oder Konten einfrieren, wenn die erforderlichen Dokumente nicht rechtzeitig vorgelegt werden.
  • Detailgenauigkeit: Unvollständige oder unklare Nachweise könnten als Verdachtsfall eingestuft und an Behörden gemeldet werden.

Wie sollten sich Kryptobörsen und ihre Kunden vorbereiten?

Für Kryptobörsen:

  1. Investitionen in Technologie:
    Tools für automatisierte Transaktionsanalysen und zur Verifizierung von Kundendaten werden unverzichtbar.

  2. Erweiterte KYC-Prozesse:
    Die Identifikation der Kunden muss durch regelmäßige Updates und Prüfungen auf dem neuesten Stand gehalten werden.

  3. Schulungen:
    Mitarbeiter müssen im Umgang mit den neuen Anforderungen geschult werden, insbesondere in der Erkennung und Meldung verdächtiger Aktivitäten.

Für Krypto-Besitzer:

  1. Aufzeichnung aller Transaktionen:
    Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über Ihre Krypto-Aktivitäten, einschließlich Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und Gegenparteien.

  2. Vorsicht bei anonymen Transfers:
    Vermeiden Sie Transaktionen über nicht regulierte Plattformen oder mit unbekannten Gegenparteien, da dies Nachweise erschwert.

  3. Zusammenarbeit mit regulierten Plattformen:
    Nutzen Sie Börsen, die gesetzeskonform arbeiten, um Probleme bei der Bereitstellung von Nachweisen zu minimieren.

  4. Zusammenarbeit mit erfahrenen Experten:
    Gehen Sie auf Nummer sicher und konsuliteren Sie bereits bevor Sie Kryptoassets an eine Kryptohandelsbörse schicken einen Experten. Lassen sie sich bei der Erstellung Ihres Mittelherkunftsnachweises unterstützen um eine möglichst schnelle Auszahlung zu gewährleisten.

Fazit: Proaktive Vorbereitung ist entscheidend

Die EU-Verordnung 2023/1113 bringt für Kryptobörsen und deren Nutzer erhebliche Veränderungen mit sich. Für Börsen bedeutet dies höhere Investitionen in Compliance und Technologie. Für Krypto-Besitzer wird es unerlässlich, jederzeit lückenlose Nachweise über die Herkunft ihrer Vermögenswerte erbringen zu können.

Wir von ATB.LAW sind Rechtsanwält:innen, zertifizerite Geldwäschebeauftragte und Kryptoforensiker. Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um die Themen Geldwäsche, Compliance und Proof of Funds/Proof of Wealth zur Verfügung und unterstützen Sie bzw. erstellen für Sie einen Mittelherkunftsnachweise. Kontaktieren Sie Roman Taudes oder Anela Blöch per E-Mail unter office@atb.law oder telefonisch unter +43 1 3912345.