Kryptobörse BITPANDA

Anforderungen für den Mittelherkunftsnachweis bei Bitpanda

Bitpanda, eine führende Plattform für den Handel mit Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten mit Sitz in Wien, Österreich, ist gesetzlich verpflichtet, unter bestimmten Umständen Nachweise über die Herkunft von Geldmitteln ihrer Nutzer einzufordern. Diese Verpflichtungen ergeben sich aus den österreichischen und europäischen Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Regulierungsbehörden

  • Finanzmarktaufsicht (FMA): Bitpanda unterliegt der Überwachung durch die FMA, die die Einhaltung der österreichischen Geldwäschevorschriften sicherstellt. Dazu gehört die Registrierung als Dienstleister für virtuelle Währungen und die Implementierung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche.
  • Europäische Regulierungsbehörden: Bitpanda ist an die EU-weiten Vorgaben gebunden, insbesondere an die 5. und 6. Anti-Geldwäsche-Richtlinie (AML).

Registrierungspflichten und gesetzliche Anforderungen

Seit 2020 sind Krypto-Dienstleister in Österreich gesetzlich verpflichtet, sich bei der FMA zu registrieren und eine Reihe von Compliance-Maßnahmen umzusetzen. Dazu gehört insbesondere die Identifizierung und Verifizierung von Nutzern durch Prozesse, die den Prinzipien des „Know Your Customer“ (KYC) entsprechen. Die Plattform muss außerdem verdächtige Transaktionen an die zuständigen Behörden melden.

Sorgfaltspflichten und AML/KYC-Vorgaben

Bitpanda hat umfangreiche Maßnahmen implementiert, um den Anforderungen der Anti-Geldwäsche-Gesetzgebung gerecht zu werden. Zu den zentralen Punkten gehören:

  • Identitätsprüfung: Alle Nutzer müssen ihre Identität mit amtlichen Dokumenten verifizieren, bevor sie Kryptowährungen handeln oder abheben können.
  • Transaktionsüberwachung: Bitpanda analysiert Transaktionsmuster und hebt verdächtige Aktivitäten hervor, die möglicherweise auf Geldwäsche oder andere illegale Tätigkeiten hindeuten.
  • Verdachtsmeldungen: Auffällige Transaktionen werden an die Geldwäschemeldestelle (Geldwäschemeldestelle – BKA) weitergeleitet.

Steuerliche Behandlung in Österreich

Kryptowährungen werden in Österreich steuerlich als digitale Vermögenswerte behandelt. Gewinne aus dem Handel unterliegen der Kapitalertragsteuer (27,5 %) oder Einkommensteuer, je nach Haltefrist und Handelsvolumen. Bitpanda bietet seinen Nutzern Steuerberichte an, um die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen zu erleichtern.

 

Wann ist ein Nachweis erforderlich?

Bitpanda kann grundsätzlich jederzeit einen Nachweis über die Herkunft der eingesetzten Mittel verlangen. Diese umfassende Berechtigung ergibt sich aus den regulatorischen Anforderungen, die darauf abzielen, potenzielle Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.

Darüber hinaus gibt es konkrete Szenarien, in denen die Nachweispflicht in der Regel ausgelöst wird:

  1. Hohe Summen: Abhebungen oder Einzahlungen, die die täglichen Auszahlungslimits von 10.000 € überschreiten.
  2. Häufige Transaktionen: Wiederholte kleinere Beträge, die kumulativ auffällig wirken oder eine Strukturierung vermuten lassen.
  3. Verdächtige Muster: Plötzliche Veränderungen im Handelsvolumen, Transfers zwischen Wallets oder andere untypische Aktivitäten.
  4. Aufforderung durch Regulierungsbehörden: In manchen Fällen kann Bitpanda auf Anfrage von Behörden zusätzliche Nachweise einfordern.

Die Einreichung von Dokumenten ist nicht nur auf Verdachtsfälle beschränkt, sondern kann auch routinemäßig als Teil der erweiterten Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD) angefordert werden.

Welche Dokumente akzeptiert Bitpanda?

Die Dokumente, die zur Nachweisführung eingereicht werden können, variieren je nach Art der Geldmittel:

  • Fiat-Geldmittel:
    • Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsverträge.
    • Kontoauszüge, die Gehaltszahlungen oder Überweisungen belegen.
    • Erbschafts- oder Schenkungsurkunden.
    • Notarielle Verkaufsdokumente (z. B. Immobilien).
  • Kryptowährungen:
    • Screenshots von Wallets oder Handelsplattformen.
    • Kaufbelege und Transaktionshistorien von anderen Börsen.
    • Nachweise über Mining-Erträge oder ICO-Teilnahmen.
    • Transfers von Cold Wallets (mit Blockchain-Nachweis).

 

Herausforderungen bei der Nachweisführung

Der Nachweis der Mittelherkunft gestaltet sich für viele Nutzer als herausfordernd, insbesondere wenn:

  1. Dokumentation lückenhaft ist: Nutzer haben häufig keinen Zugang zu vollständigen Unterlagen früherer Transaktionen.
  2. Komplexe Transaktionsketten: Kryptowährungen werden oft zwischen mehreren Wallets und Plattformen transferiert, wodurch die Nachverfolgung schwierig wird.
  3. Unklare Anforderungen: Es herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Dokumente konkret akzeptiert werden.

Wie kann ATB.LAW Sie unterstützen?

Unser spezialisiertes Team bei ATB.LAW bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei der Nachweisführung. Wir helfen Ihnen:

  • Lücken zu schließen: Fehlende Dokumente zu rekonstruieren und bestehende Belege korrekt aufzubereiten.
  • Transaktionsverläufe darzustellen: Die Historie Ihrer Kryptowährungen zu analysieren und die Transaktionen graphisch aufzubereiten.
  • Rechtssichere Nachweise zu erstellen: Alle Anforderungen von Bitpanda und anderen Behörden zu erfüllen.

Unsere Expertise in der Nachverfolgung von Kryptowährungen und die Erfahrung mit Plattformen wie Bitpanda ermöglichen es uns, individuelle Lösungen für Sie zu finden.

Kontakt

Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Mittelherkunftsnachweises benötigen, stehen Ihnen Roman Taudes und Anela Blöch mit dem gesamten Team gerne zur Seite. Wenden Sie sich an:

Wir beraten Sie individuell und diskret, damit Sie den Prozess problemlos und rechtssicher abschließen können.

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