Kryptobörse MEXC

MEXC, eine globale Kryptowährungsbörse, ist verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF) umzusetzen. Daher fordert MEXC von Nutzern unter bestimmten Umständen einen Mittelherkunftsnachweis, um die Legalität der auf die Plattform transferierten Gelder sicherzustellen.

Pflichten und Grundlagen

Gemäß internationalen AML-Richtlinien muss MEXC die Herkunft der von Nutzern eingezahlten Mittel überprüfen. Dies dient dazu, illegale Aktivitäten zu verhindern und die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten. Nutzer sind daher verpflichtet, auf Anfrage entsprechende Nachweise über die Herkunft ihrer Gelder vorzulegen.

Wann ist ein Mittelherkunftsnachweis erforderlich?

Ein Mittelherkunftsnachweis wird in folgenden Situationen angefordert:

  1. Auszahlungsanträge im Status „Ausstehend“: Wenn ein Auszahlungsantrag diesen Status aufweist, muss der Nutzer einen Nachweis über die Herkunft der ursprünglich auf MEXC eingezahlten Mittel erbringen.
  2. Einzahlungsanträge im Status „Einzahlung wird bearbeitet“: In diesem Fall ist ein Nachweis über die Herkunft der einzuzahlenden Mittel erforderlich.

Sollten Nutzer unsicher sein, welcher Nachweis erforderlich ist, empfiehlt MEXC, den Online-Kundendienst zu kontaktieren, um Klarheit zu erhalten.

Akzeptierte Dokumente zum Mittelherkunftsnachweis

Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Quelle der Mittel:

  1. Mittel von anderen Handelsplattformen:
    • Name und Website der Handelsplattform.
    • Einzahlungsnachweise auf dieser Plattform, wobei die Empfangsadresse und ein Betrag, der mindestens der auf MEXC transferierten Summe entspricht, ersichtlich sein müssen.
    • Bei unterschiedlichen Kryptowährungen zwischen Einzahlung und Auszahlung: Transaktionsnachweise des Krypto-Austauschs.
    • Auszahlungsnachweise von der Plattform mit sichtbarer Empfangsadresse.
  2. Mittel aus Wallets:
    • Name oder Website des Wallets (falls vorhanden).
    • Screenshots der Ein- und Auszahlungsnachweise des Wallets mit sichtbaren Sende- und Empfangsadressen.
    • Nachweis der ursprünglichen Quelle der im Wallet befindlichen Mittel, einschließlich Name und Website der Quelle sowie Auszahlungsnachweise mit sichtbarer Empfangsadresse.
  3. Mittel von anderen Investmentplattformen:
    • Name und Website der Investmentplattform.
    • Detaillierte Auszahlungsnachweise von der Investmentplattform mit sichtbaren Sende- und Empfangsadressen.
    • Transaktions- und Einzahlungsnachweise auf der Investmentplattform.
  4. Mittel aus privaten Transaktionen mit Dritten:
    • Screenshots der Kommunikationsverläufe mit der Gegenpartei.
    • Banküberweisungsnachweise für Fiat-Zahlungen an die Gegenpartei, einschließlich Zeit, Betrag und Name des Empfängers.
    • Screenshots der Auszahlungsnachweise der Gegenpartei.

Beispielhafte Screenshots für Ein- und Auszahlungsnachweise mit sichtbaren Sende- und Empfangsadressen werden von MEXC bereitgestellt.

Herausforderungen bei der Nachweisführung

Die Erbringung eines Mittelherkunftsnachweises kann für Nutzer herausfordernd sein, insbesondere wenn:

  • Dokumentation lückenhaft ist: Fehlende oder unvollständige Unterlagen erschweren den Nachweis.
  • Komplexe Transaktionsketten vorliegen: Mehrfache Transfers zwischen verschiedenen Wallets und Plattformen machen die Nachverfolgung schwierig.
  • Unklare Anforderungen bestehen: Nutzer sind unsicher, welche Dokumente akzeptiert werden.

Unterstützung durch ATB.LAW

Unser Team bei ATB.LAW ist auf die Nachverfolgung von Kryptowährungen und die Erstellung rechtssicherer Nachweise spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei:

  • Rekonstruktion fehlender Dokumente: Beschaffung und Zusammenstellung notwendiger Unterlagen.
  • Aufbereitung bestehender Unterlagen: Sicherstellen, dass die Dokumente den Anforderungen entsprechen.
  • Analyse des Transaktionsflusses: Detaillierte Darstellung Ihrer Kryptowährungstransaktionen.
  • Erstellung umfassender Nachweise: Zusammenstellung aller erforderlichen Informationen für einen vollständigen Mittelherkunftsnachweis.

Bei Fragen oder Bedarf an Unterstützung stehen Ihnen Roman Taudes und Anela Blöch mit dem gesamten Team von ATB.LAW gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter:

  • E-Mail: office@atb.law
  • Telefon: +43 1 3912345

Wir bieten individuelle und diskrete Beratung, um den Prozess für Sie problemlos und rechtssicher abzuschließen.

Kontakt

Falls Sie Unterstützung bei der Erstellung eines Mittelherkunftsnachweises benötigen, stehen Ihnen Roman Taudes und Anela Blöch mit dem gesamten Team gerne zur Seite. Wenden Sie sich an:

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