MEXC, eine globale Kryptowährungsbörse, ist verpflichtet, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF) umzusetzen. Daher fordert MEXC von Nutzern unter bestimmten Umständen einen Mittelherkunftsnachweis, um die Legalität der auf die Plattform transferierten Gelder sicherzustellen.
Gemäß internationalen AML-Richtlinien muss MEXC die Herkunft der von Nutzern eingezahlten Mittel überprüfen. Dies dient dazu, illegale Aktivitäten zu verhindern und die Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten. Nutzer sind daher verpflichtet, auf Anfrage entsprechende Nachweise über die Herkunft ihrer Gelder vorzulegen.
Ein Mittelherkunftsnachweis wird in folgenden Situationen angefordert:
Sollten Nutzer unsicher sein, welcher Nachweis erforderlich ist, empfiehlt MEXC, den Online-Kundendienst zu kontaktieren, um Klarheit zu erhalten.
Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Quelle der Mittel:
Beispielhafte Screenshots für Ein- und Auszahlungsnachweise mit sichtbaren Sende- und Empfangsadressen werden von MEXC bereitgestellt.
Die Erbringung eines Mittelherkunftsnachweises kann für Nutzer herausfordernd sein, insbesondere wenn:
Unser Team bei ATB.LAW ist auf die Nachverfolgung von Kryptowährungen und die Erstellung rechtssicherer Nachweise spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei:
Bei Fragen oder Bedarf an Unterstützung stehen Ihnen Roman Taudes und Anela Blöch mit dem gesamten Team von ATB.LAW gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter:
Wir bieten individuelle und diskrete Beratung, um den Prozess für Sie problemlos und rechtssicher abzuschließen.
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