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Nachweis der Kontrolle über ein selbstverwaltetes Kryptowallet

Not your keys – not your coins! So gelingt Ihnen der Nachweis über die Kontrolle Ihres Non-Custodial Wallets.

In der Welt der Kryptowährungen ist es entscheidend, die Kontrolle über ein selbstverwaltetes Wallet (auch „self-hosted Wallet“ genannt) nachweisen zu können. Dies ist besonders relevant bei Transaktionen mit Dienstleistern oder im Rahmen regulatorischer Anforderungen. Im Folgenden werden gängige Methoden vorgestellt, um diesen Nachweis zu erbringen, einschließlich des sogenannten Satoshi-Tests.

Roman Taudes Mittelherkunftsnachweis

1. Signieren einer Nachricht mit dem privaten Schlüssel

Eine weit verbreitete Methode, um die Kontrolle über ein Wallet nachzuweisen, ist das Signieren einer spezifischen Nachricht mit dem privaten Schlüssel des Wallets. Hierbei wird eine eindeutige Nachricht erstellt und mit dem privaten Schlüssel digital signiert. Der Empfänger kann diese Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel des Wallets verifizieren und somit die Authentizität bestätigen. Dabei können Sie wie folgt vorgehen:

  • Erstellen der Nachricht: Formulieren Sie eine eindeutige Nachricht, die den Zweck des Nachweises beschreibt.
  • Signieren der Nachricht: Nutzen Sie die Funktion zum Nachrichtensignieren in Ihrer Wallet-Software, um die Nachricht mit Ihrem privaten Schlüssel zu signieren.
  • Übermitteln der Signatur: Senden Sie die signierte Nachricht zusammen mit der ursprünglichen Nachricht und der Wallet-Adresse an den Empfänger.
  • Verifizierung: Der Empfänger kann die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel Ihres Wallets überprüfen.

 

Diese Methode ist sicher und ermöglicht den Nachweis der Wallet-Kontrolle, ohne eine Transaktion durchführen zu müssen.

2. Der Satoshi-Test

Der Satoshi-Test ist ein Verfahren, bei dem der Wallet-Inhaber eine kleine Menge Kryptowährung (oft im Wert von 1 bis 10 US-Dollar) von seinem selbstverwalteten Wallet an eine angegebene Adresse des Dienstleisters sendet. Dies dient als Beweis, dass der Nutzer die Kontrolle über das Wallet besitzt. So läuft der Satoshi-Test ab:

  • Anforderung des Tests: Der Dienstleister fordert den Nutzer auf, eine Mikrotransaktion durchzuführen.
  • Festlegung des Betrags: Ein spezifischer, meist zufälliger Betrag wird festgelegt, den der Nutzer innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens senden soll.
  • Durchführung der Transaktion: Der Nutzer sendet den festgelegten Betrag von seinem Wallet an die angegebene Adresse.
  • Verifizierung: Der Dienstleister überprüft den Eingang des Betrags und bestätigt die Kontrolle des Nutzers über das Wallet.

 

Kritik am Satoshi-Test:

Obwohl der Satoshi-Test weit verbreitet ist, gibt es Kritikpunkte:

  • Kosten: Nutzer tragen die Transaktionsgebühren, was bei häufigen Tests kostspielig sein kann.
  • Komplexität bei bestimmten Wallets: Bei Wallets, die das UTXO-Modell verwenden (z. B. Bitcoin), kann es schwierig sein, spezifische Beträge von einer bestimmten Adresse zu senden.
  • Datenschutzbedenken: Wiederholte Tests können die Privatsphäre der Nutzer beeinträchtigen.

Einige Experten plädieren daher für alternative Methoden, wie das Signieren von Nachrichten, da diese weniger invasiv und kostengünstiger sind.

3. Unter Aufsicht ins eigene Wallet einloggen

Eine weitere Methode besteht darin, dass der Nutzer sich unter Aufsicht des Dienstleisters in sein Wallet einloggt, um die Kontrolle nachzuweisen. Dies kann persönlich oder über eine gesicherte Videoverbindung erfolgen. Allerdings ist dieses Verfahren weniger praktikabel und kann Sicherheitsrisiken bergen.

Fazit

Der Nachweis der Kontrolle über ein selbstverwaltetes Kryptowallet ist in vielen Situationen unerlässlich. Das Signieren von Nachrichten mit dem privaten Schlüssel stellt eine sichere und effiziente Methode dar, während der Satoshi-Test trotz seiner Verbreitung gewisse Nachteile aufweist. Die Wahl der geeigneten Methode sollte stets unter Berücksichtigung von Sicherheit, Kosten und Praktikabilität erfolgen. Gerne stehen Ihnen Roman Taudes und Andreas Wallner bei Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung von (Mittel)Herkunftsnachweisen zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns per Email: office@atb.law oder telefonisch: +43 1 3912345.